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   OLG Dresden, 13.05.2003 - 11 W 586/03   

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https://dejure.org/2003,6208
OLG Dresden, 13.05.2003 - 11 W 586/03 (https://dejure.org/2003,6208)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.05.2003 - 11 W 586/03 (https://dejure.org/2003,6208)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 11 W 586/03 (https://dejure.org/2003,6208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    ZPO § 192 n.F.; ; ZPO § 189 n.F.; ; ZPO § 887

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 192 (n.F.); ZPO § 189 (n.F.); ZPO § 887
    Zur Heilung der mangelhaften Zustellung einer einstweiligen Verfügung - Nachweis der Kenntnis (des tatsächlichen Zugangs)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1721
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 30.12.2013 - 21 U 23/11

    Gerichtsstand bei Schadenersatzklage des Anleger gegen ausländische

    Zutreffend ist zwar, dass der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zufolge die fehlerhafte Zustellungsart nicht durch § 189 ZPO geheilt werden kann (vgl. BGH, VersR 2010, 1520; aA OLG Dresden, NJW-RR 2003, 1721; Hk-ZPO/Eichele, 5. Aufl., § 189 Rn 4).
  • OLG Hamm, 10.06.2008 - 4 U 56/08

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung

    Dazu kann die Zustellung von Anwalt zu Anwalt gemäß Schreiben vom 11.12.2007 - auch wenn dieses den Antragsgegner-Vertretern rechtzeitig innerhalb der Vollziehungsfrist zugegangen sein sollte, was streitig ist - nicht gezählt werden (vgl. Senat, Urt. v. 26.02.1987, GRUR 1987, 853; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 445; Bernecke, a.a.O., Rn. 222; s.a. OLG Dresden NJW-RR 2003, 1721, wonach selbst die Zustellung der einstweiligen Verfügung durch eigenes Einschreiben/Rückschein nicht genügt).
  • KG, 10.02.2005 - 9 U 166/04

    Wahrung der Vollziehungsfrist für eine einstweilige Verfügung: Zustellung einer

    Diese Auffassung ist aber überholt, da § 189 ZPO n. F. im Gegensatz zu § 187 Satz 1 ZPO a. F. kein Ermessen des Gerichts mehr vorsieht (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2003, 1721; 1721; Zöller/Vollkommer, a. a. O. § 929 Rn. 14).
  • LG Berlin, 20.11.2007 - 102 O 208/07
    Nach anderer Auffassung ist eine Heilung von Zustellungsmängeln auch bei Beschlussverfügungen möglich, da allein maßgeblich sei, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 189 ZPO vorliegen und aus diesem Grunde dem im Streitfall erkennenden Gericht kein Ermessen eingeräumt sei (so Anders, a.a.O., 206; Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 57 Rz. 40; Köhler, a.a.O., Rz. 3.64 f. zu § 12 UWG; OLG Dresden, NJW-RR 2003, 1721, 1722).
  • LG Düsseldorf, 21.09.2006 - 4b O 80/06

    Elektrische Leuchte

    Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer anschließt, erfasst die Heilungsmöglichkeit des § 189 ZPO auch Mängel in Bezug auf die Art der Zustellung (Zöller/Vollkommer, 24. Aufl. 2004, § 919 ZPO Rn 14 aE unter Verweis auf OLGR Celle 2000, 333f.; Zöller/Stöber, aaO. § 189 ZPO Rn 6; OLG Dresden, NJW-RR 2003, 1721; KG, Beschluss vom 10.02.2005 - 9 U 166/04 -, verfügbar bei beck-online BeckRS 2005 09483) und ist nicht bloß auf Mängel im Zustellungsvorgang beschränkt (so Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl. 2003, Rn 315 aE mwN in Fn 76; Klute, GRUR 2005, 924 [926]).
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